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   BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 165/01   

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https://dejure.org/2002,4148
BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 165/01 (https://dejure.org/2002,4148)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2002 - 1 AZR 165/01 (https://dejure.org/2002,4148)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - 1 AZR 165/01 (https://dejure.org/2002,4148)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Fälligkeit einer Vergütung für Samstagsarbeit bei bestehendem Arbeitszeitkonto

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Auslegung eines Tarifvertrages; Betriebsvereinbarung unter aufschiebender Bedingung; Fälligkeit einer Vergütung für Samstagsarbeit bei bestehendem Arbeitszeitkonto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Tarifauslegung - Betriebsvereinbarung unter aufschiebender Bedingung; Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Fälligkeit einer Vergütung für Samstagsarbeit bei bestehendem Arbeitszeitkonto

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 614 Satz 2; BetrVG § ... 87 Abs. 1 Nr. 4; Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie vom 6. 2. 1997 § 3, § 5; Lohnrahmen-Tarifvertrag für die gewerbl. Arbeitnehmer der Druckindustrie vom 6. 7. 1984 § 2 Nr. 4 a
    Betriebsvereinbarung: Voraussetzungen für Zulässigkeit einer aufschiebenden Bedingung - Hinausschieben der Fälligkeit der Vergütung von Zeitguthaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1112 (Ls.)
  • DB 2002, 1896
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 165/01
    Zwar unterliegen Regelungen über den Umfang der von den Arbeitnehmern geschuldeten Arbeitszeit - abgesehen von den Fällen des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG - nicht der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 23).

    Dies folgt aus § 77 Abs. 3 und § 88 BetrVG (BAG 18. August 1987 aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.2001 - 5 Sa 1124/00

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren; Fehlen des rechtlichen

    Auszug aus BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 165/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Januar 2001 - 5 Sa 1124/00 - in dem Umfang aufgehoben, in dem es auf die Berufung des Klägers der Klage stattgegeben hat.
  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Gleiches gilt für den Zeitpunkt der Fälligkeit, weil von der nach § 614 BGB bestimmten Fälligkeit nach Ablauf des Bemessungsabschnitts abgewichen werden darf (vgl BAG Urteil vom 15.1.2002 - 1 AZR 165/01 - EzA § 614 BGB Nr. 1) .
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19

    Betriebsvereinbarung - Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum

    So kann ihre Wirksamkeit etwa an die Bedingung des Inkrafttretens eines Firmentarifvertrags geknüpft sein (vgl. BAG 15. Januar 2002 - 1 AZR 165/01 - zu B III 1 der Gründe) oder - im Bereich der betrieblichen Altersversorgung - von einer im Beschlussverfahren herbeizuführenden gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit der Ablösung einer Versorgungsordnung abhängig gemacht werden (BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 106, 301) .

    Insoweit bestehen gegen den Abschluss einer Betriebsvereinbarung unter einer aufschiebenden Bedingung jedenfalls dann keine rechtlichen Bedenken, wenn der Eintritt der vereinbarten Bedingung für alle Beteiligten, auch für die Arbeitnehmer als Normunterworfene, ohne Weiteres feststellbar ist (BAG 15. Januar 2002 - 1 AZR 165/01 - aaO) .

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Gleiches gilt für den Zeitpunkt der Fälligkeit, weil von der nach § 614 BGB bestimmten Fälligkeit nach Ablauf des Bemessungsabschnitts abgewichen werden darf (vgl BAG Urteil vom 15.1.2002 - 1 AZR 165/01 - EzA § 614 BGB Nr. 1) .
  • LAG Niedersachsen, 06.05.2015 - 17 Sa 70/15

    Unwirksame Formularklausel zur Regelung eines Arbeitszeitkontos; Unbegründete

    Damit haben sie eine von § 614 Satz 2 BGB abweichende Fälligkeitsregelung getroffen, die aufgrund der Abdingbarkeit der Vorschrift grundsätzlich rechtlich möglich ist (BAG vom 15. Januar 2002 - 1 AZR 165/01 - Rn. 37), allerdings wegen der Abweichung von der gesetzlichen Fälligkeitsregelung gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Kontrolle nach § 308 Nr. 1 BGB unterliegt.
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung

    In Abweichung von § 614 Satz 2 BGB, der dispositives Recht darstellt (BAG 15. Januar 2002 - 1 AZR 165/01 - EzA BGB § 614 Nr. 1), ist allerdings die Fälligkeit dieses Vergütungsanspruches bis zum "spiegelbildlichen" Zeitraum während der Freistellungsphase hinausgeschoben.
  • LAG Saarland, 18.01.2017 - 1 TaBV 1/16

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Zielvereinbarung - Nachwirkung

    Und in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2002 (1 AZR 165/01, abrufbar bei juris) hat das Bundesarbeitsgericht in Bezug auf Vorschussleistungen durch den Arbeitgeber, die in einer Betriebsvereinbarung geregelt waren, ausgeführt, eine derartige Bestimmung sei von der Regelungskompetenz der Betriebsparteien auch ohne ausdrückliche tarifliche Ermächtigung gedeckt, die Regelungsbefugnis folge aus § 87 Absatz 1 Nummer 4 BetrVG.
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 Sa 1202/03

    Auswirkungen des Betriebsübergangs im Insolvenzverfahren auf ein

    Der Vergütungsanspruch ist bereits entstanden, lediglich seine Fälligkeit ist hinausgeschoben (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.2002, 1 AZR 165/01, EzA Nr. 1 zu § 614 BGB).
  • LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 Sa 1142/03

    Arbeitsentgelt einschließlich des Aufstockungsbetrages während der

    Der Vergütungsanspruch ist bereits entstanden, lediglich seine Fälligkeit ist hinausgeschoben (vgl. BAG 15.01.2002 -1 AZR 165/01 - EzA § 614 BGB Nr. 1).
  • LAG Hamm, 10.09.2007 - 10 TaBV 85/07

    Einigungsstelle zur Flexibilität der Arbeitszeit

    Auch eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, wonach ein über die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit hinausgehendes Zeitguthaben erst am Ende eines einjährigen Verteilungszeitraumes vergütet wird, ist mitbestimmungspflichtig, sie wird vom Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG erfasst (BAG, Urteil vom 15.01.2002 - NZA 2002, 1112).
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2003 - 12 Sa 1202/03
    Der Vergütungsanspruch ist bereits entstanden, lediglich seine Fälligkeit ist hinausgeschoben (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.2002, 1 AZR 165/01 , EzA Nr. 1 zu § 614 BGB).
  • LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 12 (13) Sa 1262/05

    Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich, Stundung des Monatslohns

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